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   FG Düsseldorf, 29.07.1998 - 4 K 3331/93 VTa   

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https://dejure.org/1998,9752
FG Düsseldorf, 29.07.1998 - 4 K 3331/93 VTa (https://dejure.org/1998,9752)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.07.1998 - 4 K 3331/93 VTa (https://dejure.org/1998,9752)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Juli 1998 - 4 K 3331/93 VTa (https://dejure.org/1998,9752)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Missbrauch des externen Versandverfahrens bei einem Zigarettenhersteller; Erlass von Tabaksteuer aus Billigkeitsgründen; Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung im gemeinschaftlichen Versandverfahren; Bruch des Zollverschlusses als Verstoß gegen die Vorschriften des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Missbrauch des externen Versandverfahrens bei einem Zigarettenhersteller

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus FG Düsseldorf, 29.07.1998 - 4 K 3331/93
    Dabei sind insbesondere die Eigenart des jeweiligen Sachverhalts und die Bedeutung der auf dem Spiel stehenden Rechtsgüter zu berücksichtigen; außerdem hängt der Prognosespielraum auch von der Möglichkeit des Gesetzgebers ab, sich im Zeitpunkt der Entscheidung ein hinreichend sicheres Urteil zu bilden (s. BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 1993, 1 BvL 38/92 u.a., Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1993 S. 1517 f., S. 1517 m.w.N.; Beschluss vom 8. Juni 1993, 1 BvL 20/85, BStBl. 1994 II S. 59 ff., S. 61 f.).
  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvL 20/85

    Verfassungswidrigkeit von § 3b Abs. 2 Nr. 4 EStG für die Veranlagungszeiträume

    Auszug aus FG Düsseldorf, 29.07.1998 - 4 K 3331/93
    Dabei sind insbesondere die Eigenart des jeweiligen Sachverhalts und die Bedeutung der auf dem Spiel stehenden Rechtsgüter zu berücksichtigen; außerdem hängt der Prognosespielraum auch von der Möglichkeit des Gesetzgebers ab, sich im Zeitpunkt der Entscheidung ein hinreichend sicheres Urteil zu bilden (s. BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 1993, 1 BvL 38/92 u.a., Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1993 S. 1517 f., S. 1517 m.w.N.; Beschluss vom 8. Juni 1993, 1 BvL 20/85, BStBl. 1994 II S. 59 ff., S. 61 f.).
  • BFH, 07.11.1990 - X R 143/88

    Spendenbescheinigungen - Spendenabwicklung - Parteispenden

    Auszug aus FG Düsseldorf, 29.07.1998 - 4 K 3331/93
    Bedient sich die Klin zur Erfüllung ihrer Pflichten in dem von ihr eröffneten Versandverfahren, die u.a. darin bestehen, das Zollgut der Bestimmungszollstelle wieder und unverändert zu gestellen, der Hilfe Dritter, muss sie sich deren Verhalten in entsprechender Anwendung des in § 278 BGB enthaltenen Rechtsgedankens zurechnen lassen (s. BFH, Urteil v. 7.11.1990, X R 143/88, BStBl. 1991 II S. 325 ff., S. 327 m.w.N.).
  • BFH, 13.08.1985 - VII R 93/81
    Auszug aus FG Düsseldorf, 29.07.1998 - 4 K 3331/93
    Eine Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung im gemeinschaftlichen Versandverfahren ist immer dann anzunehmen, wenn die Behandlung des Versandguts unter Verstoß gegen die Vorschriften des Versandverfahrens in keinem Zusammenhang mehr mit dessen Beförderung und erneuter Gestellung steht (vgl. BFH Urteil v. 13.8.1985, VII R 93/81, ZfZ 1985 S. 365 f., S. 366; FG Hamburg Urteil v. 31.3.1989, IV 336/85 H, EFG 1990 S. 274 ff., S. 275), denn nur für die Beförderung und anschließende Gestellung bei der Bestimmungszollstelle ist die durch das Versandverfahren erfolgte Freistellung der dazu abgefertigten Waren von Eingangsabgaben geboten und gerechtfertigt.
  • BFH, 26.11.2008 - VII B 142/07

    Erlass von Einfuhrabgaben aus Billigkeitsgründen - Begriff der "offensichtlichen

    Die auf Erstattung der Tabaksteuer gerichtete Klage wies das Finanzgericht (FG) mit Urteil vom 29. Juli 1998 4 K 3331/93 VTa ab.
  • FG Düsseldorf, 13.06.2007 - 4 K 4456/05

    Erstattung der wegen Zuwiderhandlungen im gemeinschaftlichen Versandverfahren

    Mit Urteil vom 30.08.2005, VII R 1/00 hob der BFH das Urteil des Finanzgerichts vom 29.07.1999, 4 K 3331/93 VTa, auf und verwies die Sache an das Finanzgericht zurück.
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